Kostenvoranschlag & Kurzgutachten
Warum reicht ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt nicht aus?
Nach einem Unfall muss der Schaden und die daraus entstehenden Kosten ermittelt werden. Oftmals scheint hierfür der Weg zur KFZ Werkstatt Ihres Vertrauens der logische nächste Schritt. Hier möchte Ich Ihnen aufzeigen, weshalb es Sinn macht, einen unabhängigen KFZ Sachverständigen einzuschalten, bevor ein Kostenvoranschlag an die gegnerische Versicherung weitergegeben wird.
Ein von einer Werkstatt ausgestellter Kostenvoranschlag ist eine reine Vorkalkulation. Er bietet zwar meist ein verbindliches Angebot, lässt jedoch einige Unklarheiten bezüglich der Gründlichkeit und des schlussendlich zu zahlenden Betrages offen.
Ein solcher Kostenvoranschlag durch einen KFZ Betrieb kann entweder verbindlich oder unverbindlich sein. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag können die schlussendlich aufkommenden Kosten von den angeschlagenen abweichen. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag muss der genannte Preis eingehalten werden. Die Höhe der erlaubten Abweichung bei einem unverbindlichen Angebot variiert entsprechend der Komplexität der Reparatur.
Kostenvoranschlag
Ein von mir erstellter Kostenvoranschlag für eine KFZ Reparatur ist vom Umfang ähnlich der von einer Werkstatt erstellten Variante. Dieser Kostenvoranschlag dient der späteren Abrechnung mit der Versicherung und bietet dementsprechend größere Sicherheiten, aufgrund meiner Unabhängigkeit.
Ich ermittle zuverlässig die aufkommenden Kosten. Hierbei ist meine Unabhängigkeit ein wünschenswerter Vorteil, da ich somit nur berechne, was berechnet werden muss und keinerlei weiteren Schäden der Rechnung hinzugefügt.
Ein Kostenvoranschlag wird von mir erfasst, wenn der Schaden unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze von ca. 750 Euro liegt. Liegt der Schaden höher, wird ein detailliertes Kurzgutachten erstellt.
Kurzgutachten
Ein KFZ Kurzgutachten unterscheidet sich vor allem in der Tiefe der Untersuchung von einem Kostenvoranschlag und wird erstellt, sofern der Schaden zwischen ca. 750 und 1000 Euro liegt.
Ein Kurzgutachten wird selbstverständlich mit derselben Aufmerksamkeit wie ein KFZ Gutachten erstellt, ist jedoch nicht so umfangreich.
Aspekte, die bei der Erstellung eines Kurzgutachtens beachtet werden müssen, sind unter anderem die Verkehrstauglichkeit, die Serien- und Sonderausstattungen des Fahrzeugs und das Risiko der Reparaturkostenausweitungen. Allein an diesen Punkten wird ein Unterschied zum reinen Kostenvoranschlag ersichtlich.
All die genannten Aspekte werden aufgeführt und bilden somit eine deutlich dichtere Grundlage für eine Einschätzung zu den entstandenen Schäden. Dieses umfassendere Bild schaut deutlich weiter auf die Situation und beschreibt detailliert, was getan muss, erkennt aber auch, was unter Umständen nicht durch den Unfall verursacht wurde. Besonders nach einem unverschuldeten Unfall ist Transparenz und Genauigkeit von enormer Wichtigkeit.
Das Kurzgutachten dient neben der Bezeichnung und Nennung der Schäden am Fahrzeug auch einer Prognose, wie lange eine solche Reparatur voraussichtlich dauert. Somit wird im Vergleich zum Kostenvoranschlag auch die generelle Planung, wie nach dem Unfall vorgegangen wird, deutlich klarer strukturiert.
Ein Kurzgutachten stellt sicher, dass die Versicherung des Unfallverursachers für den entstandenen Schaden aufkommt, dieser Wert ebenso nicht übertreten wird.
Unterschied zum Kfz Gutachten / Caravan Gutachten
Das KFZ Gutachten ist die umfangreichste und aussagekräftigste Variante eines Gutachtens, weshalb hier somit ein noch tieferer Detailgrad als beim Kurzgutachten erwartet werden kann.
Dieses vollumfängliche Gutachten klärt auch weitere Ansprüche des Geschädigten, wie zum Beispiel die Wertminderung, den Nutzungsausfall und den Restwert des verunfallten Fahrzeugs.
Diese detaillierteste Variante bietet den meisten Inhalt, jedoch ist auch das Kurzgutachten vollkommen ausreichend und wird mit derselben Sorgsamkeit und in derselben Qualität durchgeführt.
Ihr vertrauensvoller Partner in Schleiz, Hof, Plauen und Umgebung
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