Unverschuldeter Unfall? Gutachterkosten trägt Unfallgegner

Leasing-Gutachten

Beweissichere Feststellung von Schäden vor der Leasingrückgabe

Wenn die Rückgabe eines geleasten Fahrzeugs ansteht und dieses leichte Schäden, wie Kratzer, Dellen oder zum Beispiel Rückstände oder Kennzeichen eines Steinschlags oder übermäßiger Abnutzung aufweist, kann es schnell teuer werden. Hier kann ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger helfen, hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Die Sachverständigen, die vom Händler oder dem Leasinggeber, die bei einer Leasingrückgabe mit Schaden zu Rate gezogen werden, sind keineswegs neutral, da hier langfristige Vertragsbeziehungen zu den Auftraggebern bestehen. Auch gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Kriterienkatalog für eine Leasingrückgabe.

Wie Ich Sie unterstützen kann

Als unabhängiger Sachverständiger erstelle ich vor der Rückgabe ein Gutachten über Ihr Leasing Fahrzeug. Basis dieses Guthabens sind Sachverstand, Objektivität und mein tiefer Erfahrungsschatz in diesem Bereich. Durch mein Gutachten ist sichergestellt, dass keinerlei Verbindung zu Leasingnehmer oder Leasinggeber das Ergebnis des Gutachtens beeinflusst.

Ein Aspekt, der besonderer Beachtung bedarf dreht sich um die Frage, ob es sich bei Spuren um wirkliche Schäden, oder bloß um normale Gebrauchsspuren handelt. Bei Leasingfahrzeugen ist, wie bei jeglicher Art Fahrzeug, davon auszugehen, dass der normale Gebrauch gewisse Spuren hinterlässt. Diese sind vom Leasinggeber mit einzukalkulieren und dem Leasingnehmer nicht in Folge eines Eingeständnisses echter Schäden mit anzurechnen. Hier sorge ich dafür, dass alles nach rechten Dingen zugeht und keine unverhältnismäßigen Vorteile gezogen werden.

Welche Inhalte hat ein Leasing-Gutachten?

In einem Leasinggutachten sind alle Schäden und Mängel vermerkt, die ein Sachverständiger am Fahrzeug festgestellt hat. Auch werden eventuelle Reparaturkosten und die entstandene Wertminderung transparent kalkuliert, sodass alle involvierten Parteien direkt eine klaren Übersicht bekommen. Genauso werden natürlich auch alle Schäden und Mängel vermerkt, damit Rückblickend nachvollziehen werden kann, wie die Kosten entstanden sind.

Hier sei noch einmal vermerkt, dass es sich bei normalen Verschleißspuren nicht um Schäden handelt. Diese dürfen dem Leasingnehmer nicht gesondert in Zahlung gestellt werden. Diese Gefahr kann dennoch bestehen, insbesondere, wenn ein wirklicher Schaden am Fahrzeug entstanden ist.

Hier kann es schnell zu Uneinigkeiten kommen, wodurch Kratzer und Dellen verursacht wurden und wer diese zu begleichen hat. Stellen Sie also sicher, dass bloß die Schäden beglichen werden, die sie wirklich zu verantworten und somit zu bezahlen haben. Hier kommt ein Gutachter zum Einsatz, der eine fachmännische Einschätzung abgibt.

Wer übernimmt die Kosten eines Leasing-Gutachtens?

Grundsätzlich wird die Kostenaufteilung eines Leasinggutachtens in den Geschäftsbedingungen der Leasinggesellschaft geregelt. Hier ist die gängige Regelung, dass die Kosten für ein Leasinggutachten zwischen Leasinggeber und -nehmer jeweils zur Hälfte gezahlt werden. Doch gibt es auch bei diesem Prozess einige beachtenswerte Ausnahmen, die jeweils einer Partei, zumindest bezüglich dieser Kosten, zugute kommen. Hier das Wichtigste in Kürze, damit Sie schon im Voraus genau Bescheid wissen und vorbereitet sind.

Kontrolle einer Leasing Rückgabe
Leasing Rückgabe Lackprüfung

Was kann ich tun, wenn ich am Gutachten zweifle?

Sollte die Leasinggesellschaft den Gutachter nicht ordnungsgemäß einschalten oder das Gutachten fehlerhaft sein, erlischt die Zahlungspflicht des Leasingnehmers. Sollten Sie in einer solchen Lage sein und das Gutachten anzweifeln oder sich mit einer, aus Ihrer Sicht, ungerechtfertigten Summe konfrontiert sehen, kann es Sinn ergeben, gegen diese Fehleinschätzung vorzugehen.

In einem solchen Fall kann vom Leasingnehmer ein Rücknahmegutachten in Auftrag gegeben werden. Dieses soll genauen Einblick geben, wo das erste Gutachten Aspekte falsch oder ungerechtfertigterweise zugunsten des Leasinggebers entschieden und bewertet hat.

Die Kosten dieses Rücknahmegutachtens werden jedoch, selbst, wenn sich dieses als gerechtfertigt erweisen sollte, vom Leasingnehmer getragen. Da ich mir dieses Umstands und der eventuellen Dringlichkeit in solch einer SItuation mehr als bewusst bin, biete ich Ihnen hierfür faire, günstige Konditionen.

Ihr kompetenter Partner im Bereich Leasing Gutachten

Sollten Sie Fragen zu Leasing Gutachten, oder schon direkten Bedarf an einem Rücknahmegutachten haben, stehe ich gern zu Ihren Diensten. Mit Erfahrung und gänzlicher Unabhängigkeit nehme ich mich Ihres Problems an. Ich gehe verständnisvoll und fair mit allen Beteiligten um und sorge für klare Verhältnisse.

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