Unverschuldeter Unfall? Gutachterkosten trägt Unfallgegner

Voll- oder Teilkaskoschaden

Ihr Fahrzeug wurde durch vermeintliches Selbstverschulden oder Unbekannte beschädigt? In diesem Fall tritt Ihre Kaskoversicherung in Kraft. Im Folgenden möchten wir die Unterschiede zwischen Voll- und Teilkasko im Sinne einer KFZ Versicherung darlegen und beschreiben, welche Schritte Sie einleiten und durchführen sollten.

Voll- und Teilkasko

Sobald ein neues Fahrzeug angemeldet wird, unabhängig ob dieses gebraucht oder neu gekauft wurde, stellt sich auch die Frage nach der Versicherung. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung, die für Vermögens- und Personenschäden aufkommt, kann auch eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden.

Eine Kaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten, die am Fahrzeug entstehen, je nachdem, in was für einem Schadensfall diese entstanden sind. Diese ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, trotzdem ist es oftmals ratsam sie abzuschließen um im Falle eines Unfalls oder Schadens auf der sicheren Seite zu sein.

Die abgeschlossene Kaskoversicherung bearbeitet alle dementsprechenden Forderungen und Ansprüche im Falle von Schäden am eigenen Fahrzeug. Das besondere an der Kaskoversicherung ist der Fakt, dass es sie in zwei Ausführung gibt, der Voll- und Teilkaskoversicherung. Doch welche Versicherung lohnt sich für welches Fahrzeug und welche Kosten werden jeweils übernommen?

Sie haben noch weitere Fragen?

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist die günstigere von beiden Kaskoversicherungen. Durch den niedrigeren Preis ergibt sich selbstverständlich auch eine geringere Absicherung nach einem Schaden. Es werden somit grundsätzlich weniger Schäden und Kosten übernommen als bei der Vollkaskoversicherung.

Nach Abschluss einer Teilkaskoversicherung werden Schäden übernommen, die durch äußere Umstände entstanden sind. Folgende Elementarschäden übernimmt die Teilkasko:

  • Brand
  • Explosion
  • Diebstahl des Fahrzeugs
  • Hagelschaden
  • Glasschaden
  • Wildschaden
  • Sturmschaden
  • Überschwemmung
  • Blitzschlag

Bei der Wahl der Teilkaskoversicherung sollte jedoch beachtet werden, dass zwar die grundsätzlichen Schadensarten, die übernommen werden, dieselben sind, es hier im Detail je nach Versicherer aber zu unterschieden kommen kann. Hier zahlt die Teilkasko somit nicht immer.

Ein Beispiel ist die Möglichkeit, dass manche Teilkaskoversicherungen nur den Schaden, durch einen Zusammenstoß mit Haarwild tragen. Andere Zusammenstöße mit Tieren können somit entfallen, wodurch gewisse Schäden nicht übernommen würden. Dementsprechend macht ein Vergleich über die übernommenen Leistungen im Voraus Sinn.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung zahlt hingegen ein größeres Schadensspektrum ab. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Vollkaskoversicherung alle Leistungen der Teilkaskoversicherung enthält und diese erweitert.

Zu diesen erweiterten Leistungen gehört die Übernahme selbstverschuldeter Schäden. Genauso werden Schäden durch dritte übernommen, die für den entstandenen Schaden nicht aufkommen können.

Doch auch eine Vollkaskoversicherung hat ihre Grenzen. Eine Ausnahme, die nicht übernommen wird, stellt die Beschädigung der Reifen des Fahrzeugs dar. Solch ein Schaden wird in den meisten Fällen nur von der Versicherung getragen, wenn auch andere Teile des Fahrzeugs beschädigt wurden und zählt somit nicht grundsätzlich als Vollkaskoschaden.

Eine weitere Ausnahme bilden Fälle, in denen der Unfall von Ihnen durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Ist dies der Fall, zahlt die Versicherung nicht unbedingt.

Auch bei einer Vollkaskoversicherung bietet sich ein Vergleich im Voraus an. Prüfen Sie unterschiede und die jeweiligen Ausschlussklauseln. Somit sind sie immer im Bilde, welche Schäden von Ihrer Versicherung getragen werden.

Wie handeln, wenn das Fahrzeug durch vermeintliches Selbstverschulden oder Unbekannte beschädigt wurde?

Wenn Unklarheit über größe der Schäden am eigenen Auto und die Schuldfrage bei der Beschädigung bestehen, kann ein sinniger Schritt sein, einen außenstehenden Gutachter zu Rate zu ziehen. Doch wie haben Sie in einem solchen Fall vorzugehen?

Setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung und klären Sie ab, ob diese mit der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen einverstanden ist. Scheuen Sie sich nicht, dies bei Ihrer Versicherung anzufragen, eine qualifizierte Meinung eines Sachverständigen kann oftmals helfen Klarheit in die Angelegenheit zu bringen.

In vielen Fällen ist der ausschlaggebende Punkt, weshalb die Beauftragung eines Sachverständigen scheitert, die Gebührenfrage. Um dieses Hindernis so klein wie möglich zu halten, biete ich Ihnen attraktive Konditionen an.

Die weitere Abwicklung

Wenn ein Sachverständiger eingeschaltet wird, ermittelt dieser den Schaden und gibt die entstandenen Kosten, beziehungsweise den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs an die Versicherung weiter. Diese erstattet umgehend den festgelegten Betrag.

Mit diesem Betrag kann nun die Reparatur des Fahrzeugs angegangen werden. Jedoch ist der Betrag, der erstattet wird selten gleich mit dem für die Reparatur benötigten. Oftmals muss ein sogenannter Selbstbehalt, oder eine vereinbarte Selbstbeteiligung getragen werden. In gewissen Fällen entstehen auch andere Arten an Abzügen, die die ausgezahlte Summe schmälern.

Was, wenn Sie mit dem Angebot Ihrer Versicherung nicht einverstanden sind?

Auch in solchen Fällen, gibt es noch Handlungsspielraum. Ein sogenanntes Sachverständigenverfahren kann eingeleitet werden. Bei einem solchen Verfahren wird das Urteil durch einen Sachverständigen-Ausschuss geprüft. Nähere Informationen um im Zuge eines Sachverständigenverfahrens gegen das Angebot Ihrer Versicherung vorzugehen, übermittle ich Ihnen gern telefonisch oder per Mail.

Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen rund um Voll- und Teilkaskoschäden

Falls Sie Fragen oder Interesse an meinen Diensten als Gutachter oder im Zuge eines Sachverständigenverfahren haben, sprechen Sie mich gern an!

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