Unverschuldeter Unfall? Gutachterkosten trägt Unfallgegner

Nutzungsausfall- & Reparaturbescheinigung

Nutzungsausfall nach Unfall berechnen

Nutzungsausfall beschreibt die Situation, wenn ein Fahrzeug durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall nicht mehr genutzt werden kann. Dies ist insbesondere wichtig, wenn es sich um ein gewerblich genutztes Fahrzeug handelt, aber selbstverständlich auch bei privat genutzten. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich am Wert des beschädigten Fahrzeug und der Dauer des Ausfalls. Gern berechnen wir Ihren Nutzungsausfall zuverlässig und unabhängig.

Um einen Nutzungsausfall geltend zu machen, werden folgende Dinge benötigt:

  • Nachweis, dass Sie auf das Fahrzeug angewiesen sind
  • Nachweis, dass Sie das Fahrzeug nicht nutzen konnten
  • Nachweis, dass Ihr Fahrzeug repariert wurde
  • Bei einem Totalschaden den Nachweis eines Ersatzfahrzeuges

Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?

Bei der Berechnung werden die oben genannten Werte, wie die Dauer des Ausfalls und der Wert des Wagens genutzt um die Kosten des Ausfalls zu errechnen. Anhand der Nutzungsausfallentschädigungstabelle wird ein konkreter Tagessatz bestimmt, der für die Dauer des Ausfalls angewendet wird. Beispielsweise ist der Satz in der Nutzungsausfallgruppe A, die unter anderem den Ford Ka oder Renault Twingo enthält, bei 23 Euro pro Tages.

Bei älteren Fahrzeugen kann es vorkommen, dass eine niedrigere Nutzungsausfallgruppe zur Berechnung verwendet wird. Ist ein Fahrzeug älter als fünf Jahre, wird die darunterliegende Gruppe genutzt, bei einem Fahrzeug, das älter als zehn Jahre ist, verringert sich die Gruppe um zwei Stufen.

Kostenübernahme

Bei einem unverschuldeten Unfall müssen die Kosten für den Nutzungsausfall, sowie die Reparatur- beziehungsweise Nutzungsausfallbestätigung vom Unfallgegner getragen werden. Die Kosten werden in solch einer Situation nach dem oben genannten Prinzip errechnet.

Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens kann natürlich keine genaue Zeit bis zum Abschluss der Reparaturen ermittelt werden. Hier muss, bei höheren Kosten ein neues Fahrzeug beschafft werden. Eine frühere Regelung rechnete in einem solchen Fall für die Dauer der Reparatur mit 14 Tagen um die Entschädigung zu ermitteln, jedoch wurde diese Entscheidung von unterschiedlichen Gerichten abgelehnt und angepasst, womit mit einer längeren Dauer von ca. 26 Tagen zu rechnen ist.

Reparaturbestätigung

Eine Nutzungsausfallbestätigung dient der gegnerischen KFZ-Versicherung als Nachweis für eine sach- und fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeugs. Man spricht hier auch gerne von einer sogenannten Reparaturbestätigung.

Gewerbetreibende

Einen besonders hohen Stellenwert hat der Ausfall eines Fahrzeugs natürlich für Gewerbetreibende. Wird durch den Unfall der Gewinn Ihres Unternehmens reduziert, können Sie von der gegnerischen Versicherung den Gewinnverlust in Anspruch nehmen. Dabei geht es nicht um den Umsatz – da für die aufzubringende Leistung ja auch ein Aufwand anfällt. Der Gewinn dagegen fällt ebenfalls unter die Nutzungsausfallerstattung.

Ihr Gutachter für Hof, Bayreuth und Umgebung

Gern sind wir in allen Belangen, die mit einem Nutzungsausfall zu tun haben, ob Berechnung oder Bescheinigung, Ihr kompetenter Ansprechpartner. Machen Sie mit uns Ihre Nutzungsausfallentschädigung geltend oder prüfen Sie Ihren Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Selbstverständlich stehen wir auch für alle Fragen, die Sie haben sollen bereit, kommen Sie gern auf uns zu!

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